Strafrecht:

Ihre Rechte verteidigen, das ist unser Auftrag.

Das Strafrecht ist ein komplexes und vielschichtiges Rechtsgebiet, das die schwersten Rechtsverletzungen und ihre Folgen regelt. Es ist ein zentraler Bestandteil der Rechtsordnung und dient dem Schutz grundlegender Werte und Interessen der Gesellschaft.

Grundlegendes zum Strafrecht:

Das Strafrecht ist im Strafgesetzbuch (StGB) und in anderen Gesetzen, wie beispielsweise dem Betäubungsmittelgesetz (BtMG) oder dem Waffengesetz, geregelt. Es umfasst sowohl allgemeine Bestimmungen, die für alle Straftaten gelten, als auch besondere Bestimmungen, die einzelne Straftatbestände regeln.

Zentrale Begriffe und Prinzipien:

  • Straftat: 
    Eine Straftat ist eine Handlung, die gegen ein Strafgesetz verstößt und mit Strafe bedroht ist.
  • Schuld: 
    Schuld ist die Vorwerfbarkeit des Verhaltens des Täters. Nur wer schuldig ist, kann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
  • Strafe: 
    Strafe ist die Rechtsfolge einer Straftat. Sie dient der Vergeltung, der Abschreckung und der Resozialisierung des Täters.
  • Rechtsgüter: 
    Das Strafrecht schützt verschiedene Rechtsgüter, wie zum Beispiel Leben, körperliche Unversehrtheit, Eigentum, Ehre und Freiheit.
  • Verhältnismäßigkeitsprinzip: 
    Strafen müssen verhältnismäßig sein. Das bedeutet, dass die Strafe nicht schwerer sein darf als die Schuld des Täters und die Schwere der Tat.
  • Unschuldsvermutung: 
    Jeder Beschuldigte gilt bis zum rechtskräftigen Urteil als unschuldig.

Arten von Straftaten:

Das Strafrecht unterscheidet verschiedene Arten von Straftaten, wie zum Beispiel:

  • Verbrechen: 
    Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bedroht sind (z.B. Mord, Totschlag, Raub).
  • Vergehen: 
    Vergehen sind Straftaten, die mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind (z.B. Diebstahl, Körperverletzung, Beleidigung).

Das Strafverfahren:

Das Strafverfahren ist ein komplexer Ablauf, der von der Ermittlung bis zum Urteil reicht. Es dient der Aufklärung von Straftaten und der Feststellung der Schuld des Täters.

Phasen des Strafverfahrens:

  1. Ermittlungsverfahren: 
    Die Staatsanwaltschaft ermittelt, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat besteht.
  2. Zwischenverfahren: 
    Das Gericht prüft, ob genügend Beweise für eine Anklage vorliegen.
  3. Hauptverfahren: 
    In der Hauptverhandlung wird über die Schuld des Angeklagten verhandelt.
  4. Rechtsmittelverfahren: 
    Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden (z.B. Berufung, Revision).

In allen Phasen des Strafverfahrens stehen wir als Ihre Verteidiger an Ihrer Seite!

Unsere Schwerpunkte liegen insbesondere im:

  • allgemeinen Strafrecht,
  • Betäubungsmittelstrafrecht 
    (Verstöße gegen das BtMG, GüG u.a.),
  • Kapitalstrafrecht, 
  • Dopingmittelrecht 
    (Verstöße gegen das AntiDopG u.a.),
  • Jugendstrafrecht,
  • Sexualstrafrecht,
  • Umweltstrafrecht und
  • Wirtschaftsstrafrecht

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