Ordnungswidrigkeitenrecht:
Bußgeldbescheid? Wir prüfen und verteidigen.
Ordnungswidrigkeiten sind Zuwiderhandlungen, die im Gegensatz zu Straftaten nicht mit einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe, sondern mit einem Bußgeld geahndet werden. Sie stellen eine geringere Verletzung der Rechtsordnung dar und sind im Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) geregelt.
Merkmale von Ordnungswidrigkeiten:
- Geringere Rechtsverletzung:
Ordnungswidrigkeiten stellen eine weniger schwere Verletzung der Rechtsordnung dar als Straftaten. - Bußgeld:
Die Sanktion für eine Ordnungswidrigkeit ist in der Regel ein Bußgeld. - Verfolgung durch Verwaltungsbehörden: Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel von Verwaltungsbehörden verfolgt, nicht von den Strafverfolgungsbehörden.
- Verjährung:
Ordnungswidrigkeiten unterliegen einer kürzeren Verjährungsfrist als Straftaten.
Beispiele für Ordnungswidrigkeiten:
- Verkehrsordnungswidrigkeiten:
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Falschparken
- Rotlichtverstoß
- Umweltordnungswidrigkeiten:
- Unerlaubte Abfallentsorgung
- Lärmbelästigung
- Gewerbeordnungswidrigkeiten:
- Verstoß gegen Ladenöffnungszeiten
- Irreführende Werbung
- Sonstige Ordnungswidrigkeiten:
- Hausfriedensbruch
- Ruhestörung