Wir werden versuchen, die Entscheidungen, die Sie auf unserer alten Webseite finden konnten, zeitnah auf die neue Webseite zu übertragen. Bitte haben Sie insoweit etwas Geduld.
Die hier vorgestellte Entscheidung des OLG Bremen ist von besonderer Praxisrelevanz. An andere Stelle habe ich bereits einige Entscheidungen von Amts- und Landgerichten zu diesem Thema vorgestellt. Nun hat erstmals ein OLG entschieden.
Das Oberlandesgericht Bremen hat entschieden, dass die Polizei einen Beschuldigten dazu zwingen darf, sein Handy per Fingerabdruck zu entsperren.
Aus Verteidigersicht kann man nur dazu raten, die Gesichtserkennung und Fingerabdruckentsperrung des Mobiltelefons zu deaktivieren. (MB)
Wir benötigen Ihre Zustimmung zum Laden der Übersetzungen
Wir nutzen einen Drittanbieter-Service, um den Inhalt der Website zu übersetzen, der möglicherweise Daten über Ihre Aktivitäten sammelt. Bitte überprüfen Sie die Details in der Datenschutzerklärung und akzeptieren Sie den Dienst, um die Übersetzungen zu sehen.