Arbeitsrecht:

Ihre kompetente Vertretung in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.

Als Ihr erfahrener Partner im Arbeitsrecht bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung und Vertretung in allen Belangen. Wir setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein, sei es bei:

Kündigungsschutzklagen: Wir prüfen die Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung und vertreten Sie vor dem Arbeitsgericht.

Aufhebungsverträgen: Wir beraten Sie zu den Vor- und Nachteilen und verhandeln faire Konditionen.

Abmahnungen: Wir helfen Ihnen, richtig auf eine Abmahnung zu reagieren.

Zeugniserteilung und -korrektur: Wir sorgen dafür, dass Ihr Arbeitszeugnis korrekt und wohlwollend formuliert ist.

Lohn- und Gehaltsansprüchen: Wir setzen Ihre berechtigten Forderungen durch.

Mobbing und Diskriminierung: Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Ungleichbehandlungen am Arbeitsplatz.

Gestaltung von Arbeitsverträgen: Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge für Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Unser Ziel ist es, für Sie die bestmögliche Lösung zu erzielen, sei es durch eine außergerichtliche Einigung oder eine streitige Auseinandersetzung vor Gericht. Wir legen Wert auf eine transparente Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein erstes Beratungsgespräch.

 

 

Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist oft ein Schock und wirft viele Fragen auf. Bin ich ausreichend geschützt? Ist die Kündigung überhaupt wirksam? Welche Schritte kann ich nun unternehmen? Als erfahrene Anwaltskanzlei im Arbeitsrecht stehen wir Ihnen in dieser schwierigen Zeit zur Seite und helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen. Das zentrale Instrument hierfür ist häufig die Kündigungsschutzklage.

Was ist eine Kündigungsschutzklage?

Die Kündigungsschutzklage ist ein gerichtliches Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Mit ihr lassen Sie die Rechtswirksamkeit der vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung überprüfen. Ziel ist in der Regel die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht beendet wurde. Alternativ kann im Laufe des Verfahrens oft eine zufriedenstellende Einigung, beispielsweise in Form einer Abfindung, erzielt werden.

Warum ist eine Kündigungsschutzklage wichtig?

  • Wahrung Ihrer Rechte: Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Wir prüfen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist, ob Formfehler vorliegen oder ob ein besonderer Kündigungsschutz (z.B. für Schwangere, Schwerbehinderte, Betriebsratsmitglieder) missachtet wurde.
  • Chance auf Weiterbeschäftigung: Stellt das Gericht die Unwirksamkeit der Kündigung fest, besteht Ihr Arbeitsverhältnis fort und Sie haben Anspruch auf Weiterbeschäftigung.
  • Möglichkeit einer Abfindung: Auch wenn eine Weiterbeschäftigung nicht Ihr primäres Ziel ist oder vom Arbeitgeber nicht gewünscht wird, führt eine Kündigungsschutzklage häufig zu Vergleichsverhandlungen, in denen eine angemessene Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ausgehandelt werden kann.
  • Korrektur des Zeugnisses: Im Rahmen des Verfahrens können oft auch Unstimmigkeiten bezüglich des Arbeitszeugnisses geklärt werden.

Die entscheidende Frist: 3 Wochen!

Achtung: Die Kündigungsschutzklage muss zwingend innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden! Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung in der Regel als wirksam, selbst wenn sie ursprünglich fehlerhaft war. schnelles Handeln ist daher unerlässlich.

Wann greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG)?

Der allgemeine Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz greift, wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Betriebliche Voraussetzung: Im Betrieb des Arbeitgebers müssen in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt sein (Auszubildende zählen nicht voll mit, Teilzeitkräfte anteilig).
  2. Persönliche Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss zum Zeitpunkt der Kündigung ohne Unterbrechung länger als sechs Monate bestanden haben (sog. Wartezeit).

Ist das KSchG anwendbar, muss eine ordentliche Kündigung sozial gerechtfertigt sein. Das bedeutet, sie muss durch Gründe in der Person des Arbeitnehmers (z.B. langanhaltende Krankheit, häufige Kurzerkrankungen mit negativer Zukunftsprognose), seinem Verhalten (z.B. Arbeitsverweigerung, Diebstahl – oft nach vorheriger Abmahnung) oder durch dringende betriebliche Erfordernisse (z.B. Auftragsmangel, Betriebsschließung) bedingt sein.

Was, wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist?

Auch wenn das KSchG nicht greift (z.B. in Kleinbetrieben oder während der Wartezeit), sind Sie nicht schutzlos. Eine Kündigung kann trotzdem unwirksam sein, beispielsweise wegen:

  • Sittenwidrigkeit oder Treuwidrigkeit
  • Verstoßes gegen ein Diskriminierungsverbot (AGG)
  • Formfehlern (z.B. fehlende Schriftform)
  • Nichtbeachtung besonderer Kündigungsschutzvorschriften (z.B. Mutterschutz, Schwerbehindertenrecht)
  • Fehlender Anhörung des Betriebsrats (falls vorhanden)

Der Ablauf einer Kündigungsschutzklage (vereinfacht):

  1. Einreichung der Klage: Nach Ihrer Mandatierung reichen wir fristgerecht Klage beim Arbeitsgericht ein.
  2. Gütetermin: Zeitnah nach Klageerhebung findet ein Gütetermin statt. Ziel ist eine gütliche Einigung zwischen den Parteien, oft unter Vermittlung des Richters. Viele Fälle werden bereits hier durch einen Vergleich (z.B. Zahlung einer Abfindung) beendet.
  3. Kammertermin: Kommt im Gütetermin keine Einigung zustande, wird ein Kammertermin anberaumt. Hier wird streitig verhandelt, ggf. Beweis erhoben und schließlich durch Urteil entschieden, falls keine Einigung mehr erzielt wird.

Kosten einer Kündigungsschutzklage:

Die Kosten (Gerichts- und Anwaltsgebühren) richten sich nach dem Streitwert, der in der Regel drei Bruttomonatsgehältern entspricht. In der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht trägt jede Partei ihre Anwaltskosten selbst, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese in der Regel die Kosten. Alternativ prüfen wir die Möglichkeit von Prozesskostenhilfe. In einem Erstberatungsgespräch klären wir Sie transparent über mögliche Kosten auf.

Warum Sie uns beauftragen sollten:

  • Spezialisierung und Erfahrung: Wir verfügen über umfassende Expertise im Arbeitsrecht und langjährige Erfahrung in der Prozessführung vor Arbeitsgerichten.
  • Individuelle Beratung: Jede Kündigung ist ein Einzelfall. Wir analysieren Ihre Situation präzise und entwickeln eine maßgeschneiderte Strategie.
  • Durchsetzungsstärke: Wir verhandeln für Sie auf Augenhöhe und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
  • Transparenz: Wir halten Sie über jeden Schritt des Verfahrens informiert und erklären Ihnen komplexe Sachverhalte verständlich.

Handeln Sie jetzt – vereinbaren Sie einen Beratungstermin!

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, zögern Sie nicht. Die Einhaltung der Dreiwochenfrist ist entscheidend. Kontaktieren Sie uns umgehend für eine erste Einschätzung Ihrer Situation und zur Besprechung der weiteren Schritte. Wir kämpfen für Ihr Recht!

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